Allgemeine Geschäftsbedingungen (Einkaufsbedingungen)
K2 Projekt GmbH
Für alle gegenwärtigen und künftigen Einkäufe werden zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unter Ausschluss allfälliger entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Verkäufers die nachstehenden Einkaufsbedingungen vereinbart, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.
1. Erfüllungsort, Lieferung und Abnahme
1.1. Der Verkäufer verpflichtet sich zur mängelfreien Lieferung der bestellten Ware entsprechend dem jeweiligen Liefervertrag (Order) des Käufers.
1.2. Die Bestellungen erfolgen durch Übermittlung entsprechender Aufträge durch den Käufer. Sollte der Verkäufer dieser Bestellung nicht binnen 30 Tagen ab deren Versand widersprechen, gilt die Bestellung auf Grundlage des Inhalts der Bestellung als vereinbart und ist der Verkäufer zu der entsprechenden Lieferung verpflichtet.
1.3. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrag ist die auf dem Auftrag des Käufers angegebene Lieferanschrift, sofern der Käufer nicht eine abweichende Lieferanschrift bekannt gibt.
1.4. Die Lieferung der Ware erfolgt frei Haus des Käufers. Die Versandkosten trägt der Verkäufer. Falls sich der Käufer zur Tragung der Versandkosten verpflichtet, kann er den Frachtführer bestimmen; in diesem Fall ist die Ware unversichert zu versenden. Jede Sendung ist vorab mit Lieferavis per E-Mail anzukündigen.
1.5. Hinsichtlich der Gefahrtragung wird vereinbart, dass der Verkäufer bis zur Übergabe der Ware das Risiko einer Beschädigung, des Verlustes, des Untergangs, etc. der Ware trägt; erst mit der Übernahme der Ware durch den Käufer geht dieses Risko auf den Käufer über.
1.6. Lager- oder sonstige Zuschläge des Verkäufers sind unzulässig.
1.7. Alle Lieferungen haben ausschließlich komplett sortiert nach Themen, Modellen, Qualitäten, Farben und bestellten Größen entsprechend den Lieferverträgen (Order) des Käufers zu erfolgen. Unkomplette Lieferungen, Teil- oder Überlieferungen sind dem Verkäufer nicht gestattet. Werden Themen und/oder Modelle und/oder Größen unkomplett, überkomplett, verspätet oder nicht geliefert, so ist der Käufer berechtigt, eine Mängelbearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % der Rechnungssumme oder Auftragssumme sowie zusätzlich eine angemessene Preisminderung in Höhe jenes Betrages, wie er des entgangenen Deckungsbeitrages in absoluten Beträgen entspricht, in Abzug zu bringen. Der Verkäufer anerkennt, dass diese Preisreduktion üblicherweise zumindest 20 % des zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarten Einkaufspreises ausmacht.
2. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis und zukünftigen Vertragsverhältnissen zwischen Verkäufer und Käufer ist das für 6020 Innsbruck jeweils sachlich zuständige Gericht.
3. Liefertermine
Die Lieferung der Ware hat zu den auf den Auftragsdeckblättern des Käufers vermerkten Lieferterminen zu erfolgen. Alle Käufe sind Fixgeschäfte und verstehen sich ohne Nachfrist.
4. Mängelrüge
4.1. Der Verkäufer sichert dem Käufer ausdrücklich eine mustergetreue Lieferung zu.
4.2. Mängelrügen können während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist erhoben werden. Die Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers gemäß § 377 HGB wird abbedungen.
4.3. Im Falle von mangelhaften Lieferungen ist der Käufer wahlweise berechtigt, die in Punkt 1.6. vereinbarten Abzüge vorzunehmen oder vom Verkauf zurückzutreten und die Ware (unfrei) zurückzusenden.
5. Zahlung
5.1. Die Vereinbarung der Zahlungen bzw. Zahlungsfristen erfolgt in den zwischen den Parteien abgeschlossenen allgemeinen Verträgen.
5.2. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist bei Banküberweisungen der Tag der Erfassung im electronic banking des Käufers und Übermittlung an die Bank des Käufers.
5.3. Bei mangelhaften Lieferungen tritt die Fälligkeit der Rechnungen erst mit Erteilung der entsprechenden schriftlichen Gutschrift durch den Verkäufer ein. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und die Zurückbehaltung von Rechnungsbeträgen ist dem Käufer ausdrücklich gestattet. Wahlweise kann er bereits vor Gutschrifterstellung durch den Verkäufer die Zahlung unter Abzug seiner Belastungsnoten an den Verkäufer durchführen.
5.4. Im Falle des Zahlungsverzuges eines Vertragsteiles sind 5 % Verzugszinsen p. a. vereinbart. Darüberhinausgehende Ansprüche aus Verzugszinsen und Schäden aus Zahlungsverzug, aus welchem Rechtsgrund auch immer, werden ausdrücklich abbedungen.
5.5. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, wegen eines allfälligen Zahlungsverzugs oder sonstiger behaupteter Vertragsverletzungen durch den Käufer Lieferungen zurückzubehalten oder sonstige Rechte, wie z.B. Rücktrittsrechte, auszuüben.
5.6. Unbeachtlich allfälliger Mängel und der daher entstehenden Ansprüche des Käufers ist der Verkäufer dennoch nach wie vor zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen verpflichtet.
6. Kein Eigentumsvorbehalt, Zessionsverbot
6.1. Jeglicher Eigentumsvorbehalt des Verkäufers wird ausdrücklich abbedungen.
6.2. Dem Verkäufer ist es nicht gestattet, Forderungen gegen den Käufer an Dritte abzutreten (Zessionsverbot).
7. Anwendbares Recht
Auf dieses Vertragsverhältnis findet materielles österreichisches Recht, unter Ausschluss des UNCITRAL- Kaufrechts, unter Ausschluss der Weiterverweisung auf andere Rechtsnormen und unter Ausschluss der Einheitsbedingungen der Bekleidungsindustrie, Anwendung.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Sofern diese AGB keine davon abweichenden Bestimmungen enthalten, kommen auf das Vertragsverhältnis die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen (siehe Punkt 7.) zur Anwendung.
8.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers widersprechen, gelangen nicht zur Anwendung, diesbezüglich gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers.
8.3. Zwischen den Vertragsparteien wird einvernehmlich festgehalten, dass neben den abgeschlossenen schriftlichen Vereinbarungen und diesen AGB keine mündlichen Nebenabreden bestehen. Änderungen und Ergänzungen zu den getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.